Aktuelles

Notdienst 05207-5500

Rufen Sie bei Notfällen bitte immer vorher an!
Lange Str. 5 | 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Ab in den Hundeurlaub… Tipps vom Team Dr. Vorbohle

Urlaub ohne Hund? Geht für viele gar nicht. 42 Prozent der Hundehalter nehmen ihren Freund auf vier Pfoten immer mit in die Ferien. Futter, Hundedecke, Napf, Leine, Zeckenzange, Lieblingsspielzeug, Leckerchen… fertig ist der „Hundekoffer“. Wir sagen euch, was noch wichtig ist.

Braucht der Hund regelmäßig Medikamente, bitte bevorraten. Sicherlich hat auch der Tierarzt im Ferienort die Präparate vorrätig, aber er darf sie laut Gesetz nicht herausgeben, wenn er das Tier nicht kennt, und das gilt auch für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind.

Der EU-Heimtierausweis gehört ins Hundegepäck – bei Auslandsreisen ist es Pflicht, ihn dabei zu haben. Hier sind auch die Impfungen eingetragen, und die solltet ihr rechtzeitig überprüfen. Vorgeschrieben ist bei allen Auslandsaufenthalten, dass eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Hat der Hund keinen Tollwutschutz, und muss das erste Mal vor Reise geimpft werden, ist die Impfung nur dann gültig, wenn sie mindestens 21 Tage vor Reiseantritt gegeben wurde.

Wer in Mittelmeerländer reist, sollte sich beim Tierarzt beraten lassen, welche speziellen Impfungen noch sinnvoll sind.

Im Heimtierausweis ist auch die Chipnummer des Hundes eingetragen. So kann der Ausweis dem Tier zweifelsfrei zugeordnet werden. Der Mikrochip ist grundsätzlich Pflicht, wenn man mit dem Hund in ein anderes Land reist. Und das gilt auch für kleine Hunde.

Zeckenschutz: Auch daran solltet ihr denken. Durch die milderen Temperaturen verbreiten sich bundesweit neue Zeckenarten, die tropische Krankheiten oder das Mittelmeerfleckfieber übertragen können. Dazu zählen: zwei Arten der Hyalomma, die Auwaldzecke und die braune Hundezecke. Euer Tierarzt weiß, welches Zeckenschutzmittel für euren Hund infrage kommt.

In einigen Ländern gilt die Maulkorbpflicht, wenn ihr mit dem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln reist oder ihn auf öffentliche Plätze mitnehmt. Besser vorab informieren und das Maulkorb-Training langsam zu Hause aufbauen.

Einzelne Länder haben besondere Bestimmungen. So gibt es zum Beispiel eine Liste der Rassen, die nicht nach Dänemark einreisen dürfen. Diese Internetseite informiert umfassend und übersichtlich: https://www.petsontour.de/reiseplaner/eu-einzellander/

Bei Reisen im Auto sollte der Hund gut gesichert werden. Die größte Sicherheit bietet die Hundebox. Sie sollte groß genug sein, sodass sich der Hund drehen kann und hoch genug, dass er sitzen oder stehen kann. Regelmäßige (Pipi)Pausen mit kurzen Spaziergängen sind ebenso wichtig wie Wasser und ein Napf. Nicht jeder Hund verträgt das Autofahren. Hier gibt es Medikamente, die in Absprache mit dem Tierarzt, gegeben werden können.

Foto-Credit: Pixabay

Mit der Katze stressfrei zum Tierarzt

Ein Kätzchen zieht ein. Gerade jetzt im Frühjahr nehmen viele Familien eine Katze auf. Egal, ob klein oder schon groß: Früher oder später muss der neue Mitbewohner zum Tierarzt. Check, Impfungen, Parasitenvorsorge… und natürlich kann auch die Samtpfote mal krank werden.

Je jünger das Tierchen ist, umso leichter ist es sicherlich, es an bestimmte Abläufe zu gewöhnen, aber auch erwachsenen Katzen kann man mit Geduld ganz viel beibringen – zum Beispiel, dass eine Transportbox nicht gruselig ist.

Denn eine stabile Box braucht es unbedingt, wenn man die Katze transportieren muss. Die Box sollte vorn und oben eine Öffnung haben. Ein Oberteil, das man einfach abnehmen kann, kann helfen, wenn der Stubentiger nicht freiwillig beim Tierarzt herauskommen will.

Schon zu Hause sollte die Katze die Gelegenheit haben, die Box kennenzulernen und als „normal“ zu empfinden. Das klappt am besten, wenn man sie offen aufstellt und eine kuschelige Decke hineinlegt – gerne auch Leckerchen. Pheromone – das sind körpereigene Duftstoffe der Katzen – können helfen, Stress zu reduzieren, wenn man sie auf die Decke sprüht, die in der Box liegt. Es gibt sie als Spray im Zoohandel.

Mag die Katze trotz allen Trainings die Box nicht und muss zum Tierarzt, bleib nur, sie vorsichtig in ein dickes Handtuch zu wickeln und in die Box zu setzen. Das Handtuch hilft, Verletzungen zu vermeiden.

Im Auto sollte die Box gut gesichert sein – mit einem Gurt oder zwischen der Lehne des Vordersitzes und der Rückbank, damit sie nicht hin und her rutscht. Transportieren Sie die Katze niemals ohne Box im Auto! Vorsichtig fahren, ohne laute Musik, damit die Katze nicht noch mehr gestresst wird.

Beim Tierarzt bleibt die Katze in der Box, bis Sie mit ihr ins Behandlungszimmer gerufen werden. Sie geben ihr hier ein Gefühl der Sicherheit, wenn Sie die Box auf einem Stuhl oder einer Bank abstellen und beruhigend mit dem Tier sprechen.

Mit ganz viel Liebe und Sachverstand kümmern wir uns im Behandlungszimmer um das Tier. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen, dass das Tier Stress haben kann und wie man damit so umgeht, dass die Katze sich möglichst wohlfühlt. Und bei fast allen Untersuchungen sind die Besitzer an der Seite Ihres Tieres.

Nach der Heimfahrt sollte die Katzenbox mit offener Tür zu Hause aufgestellt werden. Ihr Tier soll selbst entscheiden, wann es die Box verlässt. Wenn es Artgenossen im Haushalt gibt, die Tür erst einmal nicht öffnen und zunächst schauen, wie die anderen Katzen reagieren, denn wer beim Tierarzt war, bringt „komische“ Gerüche mit. Wenn alles friedlich aussieht, kann die Boxentür geöffnet werden. Reagieren die tierischen Mitbewohner aggressiv, sollte die Patientin für 24 Stunden in einen anderen Raum umziehen. Danach duftet sie wieder normal.

Trainieren sollte man nicht nur die Box. Üben kann man auch, dass die Katze sich sanft abtasten lässt, sich in die Ohren und das Mäulchen schauen lässt. Das macht eine Allgemeinuntersuchung später stressfreier.

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte – wir informieren

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
hiermit möchten wir Sie über die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) informieren, die am 22. November 2022 in Kraft treten wird. In diversen Medien wird seit einiger Zeit darüber berichtet und auch wir möchten Sie gerne auf den aktuellen Stand bringen.

Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Der Leistungskatalog der GOT sowie die Höhe der Gebühren werden gemäß der Bundes-Tierärzteordnung von der Bundesregierung festgesetzt. Die letzte umfassende Überarbeitung der GOT ist im Jahr 1999 erfolgt. Abgesehen von wenigen Anhebungen der Gebührensätze hat sich die GOT seitdem nicht verändert.

Da sich die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten seitdem jedoch rasant weiterentwickelt haben, entspricht die aktuell gültige GOT nicht mehr dem Erkenntnisstand der modernen Tiermedizin. Eine vom BMEL (Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung) initiierte Studie hat zudem gezeigt, dass sich auch die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis stark verändert haben und die aktuellen Gebührensätze nicht mehr ausreichend sind. Vor diesem Hintergrund erfolgt nun die vollständige Überarbeitung der GOT einschließlich der Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen und Neubestimmung der Gebührensätze.

Nach dem Beschluss des Bundesrates wird im November eine Neufassung der GOT in Kraft treten. Leistungen und Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und die Preise angepasst. Damit verbunden ist z.T. eine erhebliche Steigerung der Kosten für die Behandlung von Tieren.

Uns ist bewusst, dass dies eine finanzielle Herausforderung für Sie als Tierhalter bedeuten kann. Wir prüfen zurzeit, wie sich die Anpassung im Detail auf einzelne Leistungen für Sie konkret auswirken wird.

Was können Sie tun? Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung (als Teil- oder Vollversicherung) kann im Falle aufwendiger OPs, Behandlungen oder Klinikaufenthalte finanzielle Absicherung bieten. Im Ausland werden sie seit Jahren umfangreich eingesetzt. Da der Leistungsumfang der Versicherungen variiert, lohnt es sich, im Internet zu recherchieren.

Als Pferdebesitzer kann man Kosten sparen, indem Sie das Pferd aufladen und zu uns kommen, da auch beim Wegegeld gesetzlich vorgeschrieben ist, dass 3,50€ pro Doppelkilometer in Rechnung gestellt werden müssen.

Auch Rücklagenkonten für die Bildung von Reserven für anstehende oder laufende Behandlungen sind sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Tiergesundheitszentrum Dr. Vorbohle GmbH