Das ist nicht nur in der Humanmedizin ein Thema. Bis zum März dieses Jahres konnten wir als Tierärzte in Absprache mit dem Besitzer unserer Patienten hier allein eine Entscheidung treffen. Wir haben das mit aller Sorgfalt getan. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit einer geänderten Verordnung (Zweite Verordnung zur Änderung der Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken) hier Änderungen auf den Weg gebracht.
Und das bedeutet für Tierarzt und Tierhalter: Es stehen eine Reihe von Antibiotika zur Verfügung, die weiterhin eingesetzt werden dürfen. In der Regel sind das Breitband-Antibiotika. Bei einigen speziellen Antibiotika, deren Einsatz bei bestimmten Erkrankungen wie zum Beispiel Ohren-, Augen oder Wundinfektionen erfolgversprechend ist, ist jetzt ein vorheriger Test, ein so genanntes Antibiogramm, vorgeschrieben.
Hierbei wird im Einzelfall bestimmt, ob eben dieses Antibiotikum wirkt – individuell für jeden einzelnen Patienten. Konkret: Es wird eine Probe entnommen, an der getestet wird, ob das Medikament greift. Bis das Testergebnis vorliegt, können drei bis fünf Tage vergehen. Leider verursacht dieser Test zusätzliche Kosten.
Selbstverständlich wird Ihr Tier in der Zwischenzeit antibiotisch versorgt, wenn das notwendig ist, mit den Medikamenten (Breitband-Antibiotika) die uns weiter ohne Auflagen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls stellen wir nach Absprache mit euch als Tierhalter die Medikation um, wenn das Testergebnis das zulässt.
Ziel dieser Maßnahmen ist – so das Ministerium – Antibiotika-Resistenzen einzudämmen.